Pflegeversicherung

Mit Fortschreiten der Demenz benötigt der Patient immer mehr Hilfe und Pflege. Zeichnet sich die Pflegebedürftigkeit ab, herrscht bei den Betroffenen oft Unsicherheit über die weitere Vorgehensweise.
Pflegende, meist Angehörige des Patienten, „rutschen“ z.B. wenn der Patient nach einem Krankenhausaufenthalt nicht mehr alleine zu Hause wohnen kann, oft in eine Pflegesituation hinein, ohne deren Ausmaß oder die Möglichkeiten der formellen Hilfe, z.B. durch Pflegedienste zu kennen. Hier ist wichtig, sich frühzeitig und umfassend über Entlastungsmöglichkeiten zu informieren.

Hilfe nach dem Pflege-Versicherungsgesetz

Die Demenzerkrankung eines Familienangehörigen bringt in der Regel hohe finanzielle Belastungen mit sich. Bei der Inanspruchnahme fremder Hilfe zur Entlastung der Pflegenden entstehen oft beträchtliche Kosten, die nach dem Pflege-Versicherungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen durch die Pflegekasse mitgetragen werden.
Ziel der Pflegeversicherung ist, Menschen gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern, die Situation der betroffenen Familien zu verbessern und die Qualität der Pflege zu fördern.

Pflegebedürftige im Sinne des Gesetzes sind Personen, die

  • wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung,
  • für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens,
  • auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate,
  • in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

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