Welche Leistungen gibt es bei häuslicher Pflege?

Welche Leistungen gibt es bei häuslicher Pflege?

Die Leistungen bei häuslicher Pflege gibt es wahlweise als Geld- oder Sachleistung. Im Rahmen der Pflegereform, die zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, wurden die Leistungen bis zum Jahresbeginn 2012 schrittweise erhöht. Ab 2015 sollen sie  alle drei Jahre dynamisiert werden. Unter Sachleistungen versteht man die Hilfe von Pflegefachkräften und ambulanten Diensten, die den Pflegebedürftigen und seine pflegenden Angehörigen unterstützen. Mit dem Pflegegeld kann der Pflegebedürftige seine pflegenden Angehörigen oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen finanziell unterstützen oder eine freie Pflegekraft anstellen. Pflegegeld wie Sachleistungen orientieren sich in der Höhe am Schweregrad der Pflegebedürftigkeit.

Höhe der Sachleistungen ab 1. Januar 2012:

  • In der Pflegestufe I können als Sachleistung Pflegeeinsätze
    bis zum Wert von 450 Euro monatlich in Anspruch genommen werden,

  • in der Pflegestufe II bis zu 1.100 Euro monatlich,

  • und in der Pflegestufe III bis zu 1.550 Euro,

  • in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 1.918 Euro im Monat.
Wichtig: Der Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht nur, wenn die Pflegeleistung von Pflegediensten erbracht wird, die von den Pflegekassen zugelassen sind. Wenn der Pflegebedürftige Hilfen von nicht zugelassenen Leistungserbringern in Anspruch nimmt, muss er diese aus dem Pflegegeld finanzieren.

Höhe des Pflegegelds ab 1.1.2012:

Das Pflegegeld beträgt monatlich bei
  • Pflegestufe I   235 Euro,
  • Pflegestufe II   440 Euro,
  • Pflegestufe III   700 Euro.
Anspruch auf Pflegegeld besteht dann, wenn der Pflegebedürftige mit dem bewilligten Betrag die notwendige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellen kann.

Sach- und Geldleistungen kombinieren

Sach- und Geldleistungen können auch kombiniert werden, so dass bestimmte Pflegeleistungen durch professionelle Kräfte erbracht werden, andere Tätigkeiten  von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn.
Im Falle einer solchen Kombination wird das Pflegegeld im Verhältnis zu den in Anspruch genommenen Sachleistungen reduziert. Wer die ihm zustehenden Sachleistungen nur zu 60 Prozent nutzt, bekommt dann noch 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt.
Seit Inkrafttreten der Pflegereform können auch mehrere Pflegebedürftige z. B. in ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaften aber auch in der näheren Nachbarschaft Hilfeleistungen gemeinsam in Anspruch nehmen. Man spricht vom "Poolen" der Leistungen.

Hilfen bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Menschen mit demenzbedingten Störungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen haben häufig einen Hilfe- und Betreuungsbedarf, der mit den Kriterien der Pflegebedürftigkeit nicht erfasst wird, da sie körperlich oft vergleichsweise fit sind.
Mit der Pflegereform wurden die Leistungen für diese Menschen erhöht. Seit 2008 ist je nach Betreuungsbedarf ein monatlicher Grundbetrag – 100 Euro – bzw. ein erhöhter Betrag – 200 Euro – für zu Hause Betreute eingeführt worden. Der Anspruch auf diese Leistung besteht auch, wenn lediglich Betreuungsbedarf aber kein Pflegebedarf im Sinne der Pflegestufen gegeben ist.

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