Welche Leistungen gibt es bei häuslicher Pflege?
Die Leistungen bei häuslicher Pflege gibt es wahlweise als Geld- oder Sachleistung. Im
Rahmen der Pflegereform, die zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist,
wurden die Leistungen bis zum Jahresbeginn 2012 schrittweise erhöht. Ab
2015 sollen sie alle drei Jahre dynamisiert werden. Unter Sachleistungen versteht
man die Hilfe von Pflegefachkräften und ambulanten Diensten, die den
Pflegebedürftigen und seine pflegenden Angehörigen unterstützen. Mit dem
Pflegegeld kann der Pflegebedürftige seine pflegenden
Angehörigen oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen finanziell
unterstützen oder eine freie Pflegekraft anstellen. Pflegegeld wie
Sachleistungen orientieren sich in der Höhe am Schweregrad der
Pflegebedürftigkeit.
Höhe der Sachleistungen ab 1. Januar 2012:
- In der Pflegestufe I können als Sachleistung Pflegeeinsätze
bis zum Wert von 450 Euro monatlich in Anspruch genommen werden,
- in der Pflegestufe II bis zu 1.100 Euro monatlich,
- und in der Pflegestufe III bis zu 1.550 Euro,
- in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 1.918 Euro im Monat.
Wichtig: Der
Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht nur, wenn die Pflegeleistung
von Pflegediensten erbracht wird, die von den Pflegekassen zugelassen
sind. Wenn der Pflegebedürftige Hilfen von nicht zugelassenen
Leistungserbringern in Anspruch nimmt, muss er diese aus dem Pflegegeld
finanzieren.
Höhe des Pflegegelds ab 1.1.2012:
Das Pflegegeld beträgt monatlich bei
- Pflegestufe I 235 Euro,
- Pflegestufe II 440 Euro,
- Pflegestufe III 700 Euro.
Anspruch
auf Pflegegeld besteht dann, wenn der Pflegebedürftige mit dem
bewilligten Betrag die notwendige Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung sicherstellen kann.
Sach- und Geldleistungen kombinieren
Sach- und Geldleistungen können auch kombiniert
werden, so dass bestimmte Pflegeleistungen durch professionelle Kräfte
erbracht werden, andere Tätigkeiten von Angehörigen, Freunden oder
Nachbarn.
Im Falle einer solchen Kombination wird das
Pflegegeld im Verhältnis zu den in Anspruch genommenen Sachleistungen
reduziert. Wer die ihm zustehenden Sachleistungen nur zu 60 Prozent
nutzt, bekommt dann noch 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt.
Seit Inkrafttreten der Pflegereform können auch
mehrere Pflegebedürftige z. B. in ambulant betreuten
Senioren-Wohngemeinschaften aber auch in der näheren Nachbarschaft
Hilfeleistungen gemeinsam in Anspruch nehmen. Man spricht vom "Poolen" der Leistungen.
Hilfen bei eingeschränkter Alltagskompetenz
Menschen mit demenzbedingten Störungen, mit
geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen haben häufig einen
Hilfe- und Betreuungsbedarf, der mit den Kriterien der
Pflegebedürftigkeit nicht erfasst wird, da sie körperlich oft
vergleichsweise fit sind.
Mit der Pflegereform wurden die Leistungen für diese
Menschen erhöht. Seit 2008 ist je nach Betreuungsbedarf ein monatlicher
Grundbetrag – 100 Euro – bzw. ein erhöhter Betrag – 200 Euro – für zu
Hause Betreute eingeführt worden. Der Anspruch auf diese Leistung
besteht auch, wenn lediglich Betreuungsbedarf aber kein Pflegebedarf im
Sinne der Pflegestufen gegeben ist.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen