Entwurf für Pflegereform: Mehr Hilfe für Demenzkranke
Demenzkranke und ihre Angehörigen sollen mehr finanzielle Hilfen und andere Zuwendungen bekommen als bisher. Dafür soll das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung sorgen.
Leistungen
Für Demenzkranke wird die Pflegestufe 0 eingeführt. Sie erhalten 120
Euro im Monat, wenn sie von Angehörigen betreut werden und 225 Euro,
falls sie ambulante Pflegedienste nutzen. Auch die Leistungen für
Demenzkranke der anderen Pflegestufen werden erhöht: In der Pflegestufe I
bekommen Altersverwirrte statt 450 Euro künftig 665 Euro. In Stufe II
sind es 1.250 Euro statt 1.100 Euro. Das Pflegegeld für Bedürftige, die
sich von Angehörigen versorgen lassen, steigt in der Pflegestufe I von
bisher 235 Euro auf 305 Euro und in der Pflegestufe II von 440 Euro auf
525 Euro.
Angehörige
Pflegende Angehörige bekommen mehr Ansprüche. Bei der Rehabilitation
soll die Versorgung des Bedürftigen in unmittelbarer Nähe erfolgen.
Außerdem wird bei Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Ab 14 Stunden Pflege pro Woche
können Angehörige diese Zeit rentenrechtlich wirksam machen. Dieser
Pflegeaufwand kann künftig auch durch die Pflege von zwei Bedürftigen
erreicht werden. Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige werden
stärker gefördert.
Pflegedienste
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich die Betreuung durch
Pflegedienste flexibler einteilen. Statt der bislang vorgegebenen
Leistungen können Zeitkontingente vereinbart werden, die nach Bedarf für
unterschiedliche Leistungen eingesetzt werden können. Neben der
Grundpflege und hauswirtschaftlichen Betreuung bieten Pflegedienste
künftig auch eine Betreuung an, beispielsweise die Begleitung bei
Spaziergängen oder Verwandtenbesuchen.
Medizinische Versorgung
Ärzte und Zahnärzte erhalten höhere finanzielle Anreize für
Hausbesuche bei Patienten. Außerdem sollen Verträge zwischen Ärzten und
Pflegeheimen vermittelt werden, um die Versorgung der Bedürftigen in
Heimen zu verbessern.
Wohnen
Alternative Wohnformen werden gefördert, damit Pflegebedürftige so
lange wie möglich in häuslicher Umgebung leben können. Wer in einer
selbstorganisierten Wohngruppe lebt, erhält pro Monat pauschal 200 Euro
für eine Pflegekraft. Als Anreiz für die Gründung einer solchen
Wohngruppe gibt es eine Finanzspritze von 2.500 Euro pro Bedürftigem bei
maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe.
Beschwerden
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird zur
Einrichtung eines Beschwerdemanagements und zur Einhaltung von
Servicegrundsätzen verpflichtet.
Finanzierung
Damit die Reform bezahlt werden kann, wird der Beitrag zur sozialen
Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben.
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